Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach RAB 30

 

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) wird vom Bauherren für eine Baustelle, auf der mehrere Unternehmen tätig sind, bestellt. Er sorgt dort für die Einhaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und die Verminderung des Unfallrisikos.

Durch die Bestellung eines SiGe-Koordinators wird der Bauherr jedoch nicht von der Verantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf der Baustelle entbunden.

 

Aufgaben und Pflichten eines SiGe-Koordinators

Der SiGe-Koordinator übernimmt Aufgaben während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben. Er legt die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes fest, koordiniert sie und prüft deren Einhaltung. Wesentliches Hilfsmittel dabei ist die Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans sowie die Umsetzung und Überwachung.

 

Unser Angebot für die Planungsphase von Bauvorhaben

  • Analyse      aller Planungen während der Vor-, Entwurfs- und Werksphase in Bezug auf     Sicherheits- und Gesundheitsrisiken
  • Terminplanung für parallel genutzte sicherheitstechnische Einrichtungen
  • Koordinationen der Maßnahmen nach § 4 ArbSchG (allgemeinen Grundsätze)
  • Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
  • Übermittlung der Vorankündigung
  • Erstellung der Dokumentation zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz (z. B. für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten nach Fertigstellung der Anlage)

 

 

Unser Angebot für die Ausführungsphase von Bauvorhaben

  • Stellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo)
  • Laufende Kontrollen, damit die Vorgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans     (SiGe-Plan) eingehalten werden
  • Koordinationen der Maßnahmen nach § 4 ArbSchG (allgemeinen Grundsätze)
  • Koordinierung der sicherheits- und gesundheitstechnisch optimalen Zusammenarbeit    zwischen den Beteiligten Unternehmen auf der Baustelle
  • Überprüfung, ob die Verpflichtungen aus der BaustellV von allen Beteiligten auf der     Baustelle eingehalten werden
  • Durchführung von Sicherheitsbegehungen
  • Protokollierung sicherheitsrelevanter Mängel
  • Ergänzungen / Fortschreibungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-plan)
  • Überprüfung von sicherheitstechnischen Einrichtungen

 

 

 

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