Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren gemäß ASR A 1.7
Die Auswahl und Prüfung ist in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A1.7 festgelegt. Diese beziehen sich auf alle kraftbetätigten Fenstern, Türen und Tore in Gebäuden und auf dem Betriebsgelände sowie in vergleichbaren betrieblichen Einrichtungen
Prüfungen mindestens einmal jährlich
Alle diese kraftbetätigten Fenstern, Türen und Tore sind vor Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und wiederkehrend mindestens einmal jährlich auf ihre Sicherheit zu überprüfen. Dabei werden zum Beispiel die Schließkräfte und die Reversierfunktion kontrolliert. Das Sicherheitsniveau wird durch die ASR A1.7 definiert.
Die Prüfung muss von einer befähigten Person durchgeführt und dokumentiert werden.
Folgende Leistungen erhalten Sie von uns:
Sicherheitstechnische Überprüfung
Schließkraftmessung laut DIN EN 12445 und 12453
Professionelle Beratung
Für folgende Tore und Türen erhalten Sie Prüfungen:
· Industrietore
· Falttore
· Schwingtore
· Sektionaltore
· Rolltore
· Schiebetore
· Garagentore
· Hoftore, Einfahrtstore
· Tiefgaragentore
· Kraftbetätigte Türen
· Kraftbetätigte Fenster
· etc.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf unter
Tel.: 06333-2791622
Mob.: 01525-7849536
EMail: info@arbeitssicherheit-ernst.de
oder über unser