Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren gemäß ASR A 1.7

Die Auswahl und Prüfung ist in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A1.7 festgelegt. Diese beziehen sich auf alle kraftbetätigten Fenstern, Türen und Tore in Gebäuden und auf dem Betriebsgelände sowie in vergleichbaren betrieblichen Einrichtungen

 

 

Prüfungen mindestens einmal jährlich

Alle diese kraftbetätigten Fenstern, Türen und Tore sind vor Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und wiederkehrend mindestens einmal jährlich auf ihre Sicherheit zu überprüfen. Dabei werden zum Beispiel die Schließkräfte und die Reversierfunktion kontrolliert. Das Sicherheitsniveau wird durch die ASR A1.7 definiert.

Die Prüfung muss von einer befähigten Person durchgeführt und dokumentiert werden.

 

 

Folgende Leistungen erhalten Sie von uns:

 

Sicherheitstechnische Überprüfung

Schließkraftmessung laut DIN EN 12445 und 12453

Professionelle Beratung

 

 

 

Für folgende Tore und Türen erhalten Sie Prüfungen:

·         Industrietore

·         Falttore

·         Schwingtore

·         Sektionaltore

·         Rolltore

·       Schiebetore

·         Garagentore

·         Hoftore, Einfahrtstore

·         Tiefgaragentore

·         Kraftbetätigte Türen

·         Kraftbetätigte Fenster

·         etc.

 

 

  

  

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf unter

Tel.: 06333-2791622

Mob.: 01525-7849536

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